Patientenverfügung – NimmLink im Webkleber

»   Hier klicken für aktuelle Hinweise und Änderungen
»   Hier klicken um Eingabefeld(er) von NimmLink ein- und auszublenden
Titel:   Feld 1: "klickbare" URLs (im Text)   Hilfe

Zeichen stehen noch als Notizen zur Verfügung
Feld 2: Suchwörter, URL-Muster, Suchhilfen per "Copy&Click"   Hilfe

Zeichen stehen noch als Notizen zur Verfügung
Feld 3: Suchwörter; und Synonyme (per Kommatrennung) für StartSuche   Hilfe
ein         

Ergebnisteil:  Aufruf ThemenSuche und Linkverzeichnis

 
Test am 10.07.2009: Testperson hatte 5 Minuten Zeit , um sich eingehend in verschiedenen Suchmaschinen über das obige Thema zu informieren und Links und ggf. Kurzzitate nach NimmLink zu bringen. Hier das 5-Minuten-Ergebnis:
Patientenverfügungen weitgehend verbindlich Berlin (dpa) - Nach jahrelangem Streit hat der Bundesrat ein Gesetz zu Patientenverfügungen passieren lassen. Ärzte müssen demnach den erklärten Patientenwillen befolgen , auch wenn dies den Tod der Erkrankten bedeuten kann. Die neue Regelung verschafft dem vorab formulierten Willen eines Patienten für den Fall weitgehend Geltung , dass er sich nicht mehr selbst äußern kann. Die Behandlung muss selbst dann abgebrochen werden , wenn die Erkrankung noch heilbar ist. Veröffentlicht am 10.07.2009 um 10:43 Uhr   ·[http://www.focus.de/politik/schlagzeilen?day=20090710&did=1095066]

Muster einer Patientenverfügung   ·[http://www.aerztekammer-hamburg.de/patienten/patientenverfueg.htm]
Erläuterungen zur Patientenverfügung   ·[http://www.aerztekammer-hamburg.de/patienten/erlaeuterungen_zur_patientenverfueg.htm]

Der Deut­sche Bun­des­tag hat am 18. Juni 2009 in 3. Le­sung den Vor­schlag der Grup­pe um den Ab­ge­ord­ne­ten Stün­ker für eine ge­setz­li­che Re­ge­lung zur Wirk­sam­keit und Reich­wei­te von Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung be­schlos­sen. Künf­tig wer­den die Vor­aus­set­zun­gen von Pa­ti­en­ten­ver­fü­gun­gen und ihre Bin­dungs­wir­kung ein­deu­tig im Ge­setz be­stimmt. Die nach­fol­gen­de Bro­schü­re kann trotz­dem wei­ter ver­wen­det wer­den. Bitte be­ach­ten Sie aber , dass ab dem 1.9.2009 für eine Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung die ein­fa­che Schrift­form (ohne no­ta­ri­el­le Be­glau­bi­gung) vor­ge­schrie­ben ist. Die zu­künf­ti­ge ge­setz­li­che Re­ge­lung wird der­zeit in die Bro­schü­re ein­ge­ar­bei­tet , das Er­schei­nen der Neu­auf­la­ge ist zum Sep­tem­ber 2009 ge­plant   ·[http://www.bmj.bund.de/enid/Publikationen/Patientenverfuegung_oe.html]

Hospiz-Website   ·[http://www.standard-patientenverfuegung.de/patientenverfuegung.php]
Eine Standard-Patientenverfügung wird hier für Sie erstellt nach Textbausteinen und Formu­lie­rungs­hilfen herausgegeben vom Bundes­minis­teri­um der Justiz (BMJ) , unter Einbeziehung der „Bayerischen Patientenverfügung“. Sie wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt (zusammen mit anderen wichtigen Vorsorgeformularen).