Ergebnisteil: Aufruf ThemenSuche und Linkverzeichnis
Test am 10.07.2009: Testperson hatte 5 Minuten Zeit , um sich eingehend in verschiedenen Suchmaschinen über das obige Thema zu informieren und Links und ggf. Kurzzitate nach NimmLink zu bringen. Hier das 5-Minuten-Ergebnis:
Patientenverfügungen weitgehend verbindlich
Berlin (dpa) - Nach jahrelangem Streit hat der Bundesrat ein Gesetz zu Patientenverfügungen passieren lassen. Ärzte müssen demnach den erklärten Patientenwillen befolgen , auch wenn dies den Tod der Erkrankten bedeuten kann. Die neue Regelung verschafft dem vorab formulierten Willen eines Patienten für den Fall weitgehend Geltung , dass er sich nicht mehr selbst äußern kann. Die Behandlung muss selbst dann abgebrochen werden , wenn die Erkrankung noch heilbar ist.
Veröffentlicht am 10.07.2009 um 10:43 Uhr
·[http://www.focus.de/politik/schlagzeilen?day=20090710&did=1095066]
Muster einer Patientenverfügung
·[http://www.aerztekammer-hamburg.de/patienten/patientenverfueg.htm]
Erläuterungen zur Patientenverfügung
·[http://www.aerztekammer-hamburg.de/patienten/erlaeuterungen_zur_patientenverfueg.htm]
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 in 3. Lesung den Vorschlag der Gruppe um den Abgeordneten Stünker für eine gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügung beschlossen. Künftig werden die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung eindeutig im Gesetz bestimmt. Die nachfolgende Broschüre kann trotzdem weiter verwendet werden. Bitte beachten Sie aber , dass ab dem 1.9.2009 für eine Patientenverfügung die einfache Schriftform (ohne notarielle Beglaubigung) vorgeschrieben ist.
Die zukünftige gesetzliche Regelung wird derzeit in die Broschüre eingearbeitet , das Erscheinen der Neuauflage ist zum September 2009 geplant
·[http://www.bmj.bund.de/enid/Publikationen/Patientenverfuegung_oe.html]
Hospiz-Website
·[http://www.standard-patientenverfuegung.de/patientenverfuegung.php]
Eine Standard-Patientenverfügung wird hier für Sie erstellt nach Textbausteinen und Formulierungshilfen herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) , unter Einbeziehung der „Bayerischen Patientenverfügung“. Sie wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt (zusammen mit anderen wichtigen Vorsorgeformularen).