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Als Kreuzfahrt bezeichnet man eine Urlaubsreise auf einem Kreuzfahrtschiff, bei der entlang einer bestimmten Route verschiedene touristische Ziele angelaufen werden.

Man unterscheidet Kreuzfahrten nach ihrem Fahrtgebiet in Hochsee- oder Flusskreuzfahrten. Die Routen können also auf Weltmeeren verlaufen, aber auch auf Binnenwasserstraßen wie z. B. dem Mississippi, der Wolga, dem Rhein, der Mosel, der Rhône, der Donau oder auf dem Jangtse. Je nach dem, ob es sich um eine Hochsee- oder Flusskreuzfahrt handelt, werden Passagierschiffe unterschiedlicher Größen eingesetzt. Des weiteren unterscheiden sich die beiden Kreuzfahrttypen beispielsweise in ihren Fahrtzeiten und Zeiten für die Landgänge, dem Freizeitprogramm an Bord und dadurch auch in ihren Zielgruppen. Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich hauptsächlich auf Hochseekreuzfahrten.

Meist wird ein umfangreiches Freizeitprogramm angeboten. Die Fahrt zu den Zielhäfen findet häufig nachts statt, damit tagsüber entsprechend Zeit für Landgänge am Besichtigungsort und seiner Umgebung bleibt. Dazu bieten die Veranstalter oft Tagesausflüge in geführten Gruppen an, welche meist an Bord buchbar sind. Bei entsprechenden Entfernungen zwischen den Häfen lassen sich aber reine Seetage nicht vermeiden. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kreuzfahrten


Erfahrene Kreuzfahrturlauber wissen welche Decks und Kabinen schnell vergeben sind. Liegt die Kabine nahe der Ankerkette, kann es schon mal lauter werden. Die Lärmbelästigung darf aber nicht übermäßig sein. Beispiel: Kommt es auf einer Schiffsreise nachts regelmäßig zu unzumutbaren Lärmbelästigungen, die von defekten Stabilisatoren des Schiffs ausgehen, rechtfertigt dies eine Reisepreisminderung von 50 Prozent je Reisetag und eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Reisezeit von täglich 36 Euro.

Kreuzfahrten sind auch beliebt als Incentive-Reisen. Reiseveranstalter und Reisebüros müssen sich bei Incentivereisen etwas mehr zurückhalten. Die Werbung eines Reiseveranstalters, die jedem schnell entschlossenen Kunden 500 Euro Nachlass auf den Reisepreis verspricht, der innerhalb von einer Woche eine Kreuzfahrt bucht, engt die Entscheidungsfreiheit der angesprochenen Verbraucher zu sehr ein und verstößt gegen die Regeln des fairen Wettbewerbs. Quelle: http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/kreuzfahrt-ap.htm Titel: Reiserecht AutoPilot zu Kreuzfahrt / Schiffsreise

Im Jahr 2010 werden nach Angaben der Kreuzfahrtindustrie rund 1 Million deutsche Touristen eine Schiffsreise oder eine Kreuzfahrtreise antreten. Kreuzfahrtreisen sind für viele Touristen eine attraktive Mischung zwischen Erholung und Besichtigung von Reisezielen. Schon seit langem gilt nicht der Spruch: "Über 70 und abends mit langem Kleid und Smoking zum langweiligen Dinner und wenn der Nachtisch bei Kerzenlicht reingebracht wird, klatschen die Kreuzfahrttouristen". Egal für welche Form einer Schiffsreise sich der "Kreuzfahrer" entscheidet: Flusskreuzfahrt, Hochseekreuzfahrt, Luxuskreuzfahrt oder Expeditionskreuzfahrt. Fast überall werden attraktive Reiseziele angeboten und der Tourist sieht neue Städte und erlebt neue Landschaften. Das Angebot für Schiffsreisen und Kreuzfahrten geht zum Beispiel auch bis in die Antarktis oder nach Manaus (Brasilien).

Wer noch unsicher ist, sollte sich vorab in einem Buch über Kreuzfahrten oder einem kurzen Kreuzfahrt-Ratgeber für den ersten Einstieg informieren.