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Wer ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung anmietet, kann sich bei Anmietung "von Privat" nicht auf das deutsche Reiserecht berufen. Wenn das Ferienhaus oder die Ferienwohnung von einer Privatperson angeboten wird, gilt nicht das Reisevertragsrecht sondern das Mietrecht. Das Reisevertragsrecht gilt, wenn Ferienhäuser oder Ferienwohnungen von Reiseveranstaltern katalogmäßig angeboten werden. Dabei brauchen keine weiteren damit im Zusammenhang stehenden Reiseleistungen, wie etwa Transfer zur Ferienwohnung angeboten werden. Es sind dann die gesetzlichen Regelungen anwendbar, die auch für eine Pauschalreise gelten.
Ein ganz wichtiger Unterschied ergibt sich im Reiserecht aus § 651f Abs 2 BGB, wonach ein Urlauber wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen kann (Schadensersatz). Ein derartiger Fall ist im allgemeinen bei einer Minderungsquote ab 50 Prozent des Reisepreises gegeben. Bei einer Anmietung der Ferienwohnung von Privat ist diese Möglichkeit des Schadensersatzes nicht vorgesehen. Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht darin, dass bei einer Privatanmietung der Zeitmietvertrag nicht ordentlich gekündigt werden kann. Quelle: http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/ferienwohnung-ap.htm Titel: Reiserecht AutoPilot zu Ferienhaus/ Ferienwohnung Der Mieter einer Ferienwohnung, die in einem Gebiet liegt, in dem wegen extremer Witterungsverhältnisse akute Lawinengefahr besteht, kann den Mietvertrag aus wichtigem Grunde kündigen. Der Vermieter hat dann keinen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Miete. Quelle: http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/ur27p00003.htm Titel: Kündigung einer Ferienwohnung wegen Lawinengefahr Mit dem Urteil vom OLG Celle ( 4W 176/04 ) ist die Vermietung einer Eigentumswohnung an Feriengäste erlaubt worden. Das Urteil des Kammergerichtes Berlin wiederum untersagt dies ( AZ 24 W 276/06 ). Welches Urteil ist nun richtig, welches ist "übergeordnet",kann man nun seine Ferienwohnung an Feriengäste vermieten oder nicht, und gibt es eventuell schon neuere Urteile Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Ferienwohnungen-__f31542.html Titel: Ferienwohnungen Miet- und WEG-Recht frag-einen-anwalt.de |