Rechte für Bahnreisende / Entschädigung – NimmLink im Webkleber

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Fahrgastrechte für Bahnreisende / Fahrgastrechtegesetz


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Bahnreisende haben seit dem 29. Juli 2009 mehr Rechte, wenn es zu Zugverspätungen und Zugausfällen kommt. Das entsprechende Gesetz ist ab heute in Kraft. Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort: Die neue Regelung sieht Entschädigungen ab einer Verspätung von 60 Minuten vor.

Um es Ihnen bei der Geltendmachung der Fahrgastrechte so komfortabel wie möglich zu machen, haben wir für die Eisenbahnverkehre einen einheitlichen Vordruck, das "Fahrgastrechte-Formular", entwickelt, mit dem alle unterschiedlichen Ansprüche geltend gemacht werden können.
(Quelle vom 29.7.2009) Allgemeine Hinweise http://www.fahrgastrechte.info/,

Ist ein Zug verspätet oder fällt aus, hat der Reisende Anspruch auf Entschädigung. Kommt der Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät an sein Ziel, muss die Bahn ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten; bei zwei Stunden Verspätung sind es schon 50 Prozent. Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug über eine Stunde später am Zielort an, erhält er eine Entschädigung. Ist eine Übernachtung erforderlich, muss das Bahnunternehmen eine kostenlose Hotelunterkunft anbieten.

Reisende bekommen bei einer Verspätung von einer Stunde 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei zwei Stunden 50 Prozent. Maßgeblich ist künftig die Ankunft am endgültigen Reiseziel: Zahlen müssen die Anbieter also auch, wenn Reisende bei kleinen Verspätungen Anschlusszüge verpassen und deshalb später ankommen. Bei höherer Gewalt haften die Bahnen allerdings nicht. Ab Dezember soll eine Schlichtungsstelle bei Konflikten zwischen Kunden und Unternehmen vermitteln.
(Quelle vom 29.7.2009) Neue Rechte für Bahnreisende | tagesschau.de http://www.tagesschau.de/wirtschaft/fahrgastrechte104.html,

Fahrgastrechte bei Reiserecht
http://tinyurl.com/nkg5ot,

http://tinyurl.com/nn237r,
Weitere Informationen zu den Fahrgastrechten sowie das Flugblatt "Die neuen Fahrgastrechte" zum download finden Sie unter www.bmj.bund.de/fahrgastrechte,
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